Gebührenordnung

Als privatärztlich abrechnende HNO-Praxis erfolgt unsere Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für gesetzlich versicherte Patienten („Selbstzahler“) wird nur nach Faktor 1 in Rechnung gestellt.

Einen Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für den Bereich HNO erhalten Sie auf Nachfrage gerne als Ausdruck in unserer Praxis oder als PDF per E-Mail zugesendet.